Partizipation von Kindern und Jugendlichen/jungen Erwachsenen

Unter Partizipation verstehen wir die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und junge Erwachsenen in unserer Einrichtung. Dazu gehören aber auch, Teilnahme, Teilhabe, Mitwirkung und Mitbestimmung. Dieser partizipative Ansatz entspricht unserer Überzeugung, ist aber auch durch den §45 SGB VIII verpflichtend.

Die Kinder/Jugendlichen/jungen Erwachsenen sollen sich nicht als Objekt von Erziehung durch die pädagogischen Fachkräfte erleben. Sie werden motiviert mitzudenken, mitzureden, mitzugestalten, mitzuentscheiden. So erleben die jungen Menschen Beteiligung an Entscheidungsprozessen innerhalb der Wohngruppe und der Gesamteinrichtung.  In allen Wohnbereichen sind Gruppengespräche fester Bestandteil des Gruppenlebens. Es werden Regeln und Aktivitäten zusammen mit den Mitarbeiter*innen vereinbart. Das Gruppengespräch dient auch der Klärung von im gemeinsamen Alltag entstandenen Konflikten, die dort miteinander besprochen und gelöst werden. Weiterhin gibt es die Hauskonferenz. Gruppensprecher*innen aus allen Wohnbereichen vertreten dort die Interessen der jungen Menschen, die Hauskonferenz wird durch Vertrauenserzieher*innen und die Leitung begleitet. Die Hauskonferenz tagt einmal im Monat

Wir als Einrichtung nehmen regelmäßig an regionalen Partizipationstreffen auf Bistums- und Landesebene teil (Ruhrparlament, „gehört werden“).

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